Es ist der Gipfelpunkt des Zynismus. Ausgerechnet jetzt sind ausgerechnet die SPÖ-Abgeordneten mit Buttons herumgelaufen: „Kinder haben Rechte“. Dabei steht doch gerade die SPÖ an der Spitze der jetzt in die Zielgerade gekommenen Versuche, Kindern per Gesetz eines ihrer zentralsten Rechte zu nehmen, nämlich das auf Vater UND Mutter. Eine dekadent gewordene Gesellschaft ersetzt dieses Grundrecht durch das des subjektiven Lustgewinns, der behauptet, ein „Recht auf das Kind“ zu haben, sonst wäre die Lust beschränkt. Vieles deutet darauf hin, dass eine wert-los gewordene ÖVP dieser Zertrümmerung von Kinder-Rechten und Familien-Werten den Weg freimacht. (Mit nachträglicher Ergänzung)
Zur Ehrenrettung der ÖVP sei gesagt, dass es dort noch etliche Abgeordnete mit Charakter gibt, die sich empört dagegen stemmen. Ihr Erfolg ist aber vorerst mehr als ungewiss. Denn ein wert-loser Justizminister – von der ÖVP nominiert! – hat dieser Entrechtung von Kindern bereits zugestimmt. Und man kann wohl davon ausgehen, dass er das erst getan hat, nachdem er sich von seinem Parteiobmann grünes Licht geholt hatte.
Dieser hält offensichtlich die Rechte lesbischer Paare für viel wichtiger als die von Kindern. Vielleicht gar deshalb, weil Kinder nicht wählen dürfen? Dann sollte er bedenken, dass die ÖVP nicht einmal ein paar Dutzend Stimmen mit diesem Kurs gewinnen wird, aber Zehntausende verlieren.
Mitterlehner glaubt wohl allen Ernstes, es sei „zeitgemäß“ und „modern“, Kinder zu entrechten. Als ob das ein Argument wäre. Vielleicht erinnert jemand den Kammerfunktionär an der Spitze der Volkspartei doch noch daran, dass es auch einmal „zeitgemäß“ gewesen ist, Menschen zu Millionen in Konzentrationslagern oder Gulags umzubringen. Die Täter haben damals auch ebenso oft mit solchen Leerformeln wie „Zukunft“ und „Bewegung“ argumentiert, wie jetzt die Entrechter der Kinder und Totengräber der Volkspartei.
Bei der Fortpflanzungsmedizin steht in dreifacher Hinsicht ein Dammbruch bevor, wobei nur in einer einzigen Frage für die Kinder-Entrechter eine zumindest logische Argumentation – wenn auch keine sonderlich moralische – möglich ist. Aber dazu weiter unten.
Der Staat schafft Kinder ohne Väter
Das allerschlimmste an dem geplanten Gesetz ist jener Punkt, wo schon der Verfassungsgerichtshof den Gesellschaftszertrümmerern den Weg bereitet hat. Dabei geht es darum, dass sich lesbische Paare per medizinischer Samenspende künftig ein Kind anschaffen können. Während bei den anderen Varianten der Fortpflanzungsmedizin zumindest teilweise medizinische Argumente ins Treffen geführt werden können, geht es hier einzig darum, die eigenen sexuellen Praktiken oder emotionalen Vorlieben durch ein Kind belohnen zu können.
Damit werden komplett die Interessen und Rechte des künftigen Kindes missachtet. Die bestehen unzweifelhaft und durch die ganze Zivilsationsgeschichte hindurch im Recht auf Mutter und Vater.
Das, was sonst nur durch Todesfälle, Untertauchen charakterloser Elternteile, Kriege und Vertreibungen geschieht, soll künftig zur gezielt auswählbaren und gesetzlich unterstützten Möglichkeit werden. Eine Katastrophe für jedes Kind wird zum gesetzlich geförderten Normalfall.
Wer weiß, wie verzweifelt solche Jugendlichen dann oft später nach dem fehlenden Elternteil fahnden, wie sehr ihnen dieser fehlt, dem wird, dem muss der Wunsch lesbischer Lobbys total egal sein. Gäbe es nur noch einen minimalen Rest an Schutz durch diesen Staat für die Allerschwächsten dieser Gesellschaft, würde er niemals solchen modischen Strömungen eines „anything goes“ nachgeben. Gäbe es nur einen minimalen Rest an demokratischer Gesinnung in diesem Land, dann würde das Parlament zumindest die Bevölkerung fragen, ob sie wirklich will, dass es künftig a priori väterlose Kinder gibt. Und es würde nicht einfach vor Mini-Lobbys mit einer sehr egoistischen Agenda einknicken.
Solche „Kinder“ zweier lesbischer Mütter werden es extrem schwer haben, ihre seltsame „Familien“-Situation gegenüber anderen Kindern zu erklären, die ja leider immer sehr leicht zu Mobbing bereit sind. Viele von ihnen werden sich in Lügengespinste verstricken oder Depressionen bekommen oder schwerste Identitätsprobleme haben. Von der Problematik, gegenüber künftigen Partnern beruhigende Darstellungen zu drechseln, gar nicht zu reden.
Aber auch schon in der Phase der Erziehung von Kindern ist die elterliche Kombination von weiblichen und männlichen Haltungen dem Kind gegenüber weitaus am besten. Diese Kombination gibt es auch dort, wo Eltern mit einer Scheidungssituation gut umgehen, wo also ein Kind nicht einen Elternteil verliert, sondern ein zweites Zuhause gewinnt. Und zum Glück ist auch der Großteil der angeblich „alleinerziehenden“ Elternteile in Wirklichkeit nicht alleinerziehend, sondern nur gegenüber den Behörden (um zahlreiche Vorteile des Sozialstaates auszunutzen).
Gewiss gibt es aber dennoch auch jetzt schon – durch Schicksal oder die Verantwortungslosigkeit einzelner Menschen – harte Situationen für ein Kind, vor allem dann, wenn ihm Vater oder Mutter fehlen. Aber das ändert überhaupt nichts an der verdammten Pflicht eines Staates – zumindest wenn er noch irgendwie ethisch handeln will –, bei seinem eigenen Handeln und Eingreifen höhere, strengere Maßstäbe anzulegen. Dabei kann ja nicht der bedauerliche Ausnahme- und Notfall zur Norm werden.
Ein ideologisierter Verfassungsgerichtshof
Nun werden manche in der ÖVP scheinheilig einwenden: Man wolle das eh nicht, aber der VfGH hat halt so geurteilt.
Dazu muss man freilich erstens wissen, dass dieser VfGH zu 100 Prozent von SPÖ und ÖVP beschickt wird, obwohl sie nur noch bei sehr wohlwollenden Meinungsumfragen zusammen auf 50 Prozent kommen. Obwohl sie auch im Parlament nur noch knapp darüber liegen.
Dazu muss man zweitens wissen, dass in den letzten Jahren nicht mehr wie früher trotz gewisser Parteinähe ehrenwerte und selbstdenkende Topjuristen in diesen Gerichtshof gekommen sind, sondern vor allem von der SPÖ juristisch schwache Kampffeministinnen oder Politruks aus dem Vorzimmer des SPÖ-Vorsitzenden entsandt worden sind.
Diese alle wurden mit Zustimmung der (seit der Pröll-Periode jeder juristischen Kompetenz baren) ÖVP in den VfGH entsendet. Dabei hätte die Volkspartei natürlich die Möglichkeit gehabt zu sagen: Wir billigen der SPÖ zwar in Koalitionstreue das Nominierungsrecht zu, aber es hat eine Person zu sein, für die Recht und Verfassung im Vordergrund stehen und nicht Partei und Ideologie. So hat ja umgekehrt auch die SPÖ einst gesagt, dass man zwar die Vereinbarung anerkenne, dass ein VP-Politiker EU-Kommissar werde, aber man wolle eben nicht den Herrn Molterer, sondern (aus für die SPÖ guten Gründen) den Herrn Hahn.
Aber ganz abgesehen von der grundsätzlichen Kritik am VfGH: Es hätte auch trotz des VfGH-Erkenntnisses juristische Alternativen gegeben, diese Recht-auf-das-Kind-ohne-Rücksicht-auf-das-Kind zu verhindern.
- Es wäre für eine am Kindeswohl orientierte Koalition leicht gewesen, zusammen mit Freiheitlichen und Team Stronach eine breite Zweidrittel-Mehrheit zu finden, die den Sieg der homosexuellen Lobby vor dem VfGH unwirksam gemacht hätte. Das Recht von Kindern auf Vater UND Mutter, soweit es der Staat beeinflussen kann, wäre auch durchaus ein würdiges Objekt für einen Grundrechtstatbestand im Verfassungsrang.
- Ebenso hätte man – ohne auf das konkrete Exempel einzugehen – durch ein Verfassungsgesetz verhindern können, dass bei uns nicht amerikanische Zustände einreißen. Dass also nicht mehr machtgierige Verfassungsrichter unter Verweis auf ein angeblich höheres (bisher freilich unbekanntes) Verfassungsprinzip immer mehr Entscheidungen an sich reißen können, die in einer Demokratie eigentlich nur dem Gesetzgeber zustehen sollten.
- Wenn man durch ein einfaches Gesetz In-Vitro-Befruchtungen auf ein exklusives Recht von Ehepaaren eingeschränkt hätte, wäre ebenfalls die groteske Möglichkeit der individuellen Lustbefriedigung auf Kosten künftiger Kinder weggefallen. Es gibt ja überhaupt keinen Grund, dass heterosexuelle Paare nicht eine Ehe eingehen, wenn sie schon die – durchaus große – Mühe einer künstlichen Befruchtung auf sich zu nehmen bereit sind. Auch in diesem Fall hätte es keine Kinder ohne Väter gegeben.
Schon gar kein Argument für die gesetzliche Genehmigung der Schaffung vaterloser Kinder ist, dass es in einigen anderen Ländern diese Möglichkeit gibt. Dass es also möglicherweise einige Österreicherinnen dorthin gefahren sind, um sich illegal Kinder zu besorgen. Was soll denn das für ein Argument sein? Müssen wir jetzt alles einführen, was in irgendeinem anderen Land möglich ist? Nach dieser Logik müssten wir auch die Beschneidung von kleinen Mädchen, das Auspeitschen von Homosexuellen oder das Köpfen von Ungläubigen erlauben, weil das ja alles in irgendwelchen anderen Ländern erlaubt ist. Und weil in Österreich Beschneidungen medizinisch sicherer sind als anderswo.
Weiterlesen auf andreas-unterberger.at